warum Verkehrsentscheid?
Der Verkehrsentscheid sorgt dafür, dass Kinder sicher spielen können, dass Menschen sich im öffentlichen Raum begegnen und tief durchatmen können, und er ermöglicht gute Mobilität für alle. Ohne dass der Alltag durch Lärm und Abgase beeinträchtigt wird. Wir wollen keine Verkehrstoten und Schwerverletzten mehr beklagen müssen in unserer Stadt. Der Verkehrsentscheid leistet außerdem einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz und für eine klimaresiliente Stadt.
Der Verkehrsentscheid kommt allen in Berlin zugute: durch mehr Lebensqualität, Ruhe, saubere Luft, Sicherheit. Er schafft mehr Platz für alle, die sich gesund und klimafreundlich fortbewegen wollen. Ebenso profitieren vom Verkehrsentscheid alle, die aufs Auto angewiesen sind, denn unser Gesetzentwurf sieht Regelungen und Ausnahmen für notwendige Kfz-Fahrten vor.
Andere Metropolen Europas sind längst auf dem Weg aus dem Stau. Mit dem Verkehrsentscheid wird Berlin zum Vorbild, das Mut macht und zeigt, wie wir gemeinsam etwas verändern können: um Lebensqualität zurückzuerobern durch eine wirksame, sozial gerechte Verkehrswende.
Ziele des Gesetzes
Zu unserem Berliner Gesetz für gemeinwohlorientierte Straßennutzung stellte der Berliner Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil fest:
„Ein milderes staatliches Mittel, mit dem eine Reduzierung des Kraftfahrzeugaufkommens in vergleichbarem Umfang aber weniger belastend erreicht werden könnte, ist nicht ersichtlich. Zwar sind verschiedene regulative Maßnahmen vorstellbar, um …
… die Zahl der verkehrsbedingten Todesfälle und Verletzungen zu senken,
… gesundheits-, klima- und umweltschädliche Emissionen, insbesondere Lärm und Abgase zu verringern,
… das Sicherheitsgefühl und Wohlempfinden gerade auch von besonders schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmenden zu verbessern,
… die Wohn- und Aufenthaltsqualität zu steigern sowie
… die geschäftliche und kulturelle Attraktivität Berlins zu fördern.
Aber keine dieser Maßnahmen erscheint gleich wirksam“ wie der Gesetzentwurf unserer Initiative. VerfGH Berlin, Urteil vom 25.06.2025, Az. 43/22, Rn. 186
„Insbesondere könnte eine generelle Reduzierung des Kraftfahrzeugverkehrsaufkommens nicht durch eine alleinige Begrenzung des Schadstoffausstoßes, zum Beispiel durch den Ausschluss lediglich von Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren, erreicht werden.“ VerfGHBerlin, Urteil vom 25.06.2025, Az. 43/22, Rn. 187